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Verstöße gegen Mindestlohngesetz kosten Sozialkassen Milliarden

Archivmeldung vom 23.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden Beschäftigten und Sozialkassen Milliarden vorenthalten. Das geht aus einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Demnach summierten sich 2016 Lohnausfälle und geringere Einnahmen der Sozialversicherung aufgrund der Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns und von Branchenmindestlöhnen auf etwa 9,9 Milliarden Euro. Das schädige nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer, "sondern auch die Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Würden die Löhne korrekt gezahlt, könnten entweder die Sozialbeiträge entsprechend gesenkt oder das Leistungsniveau der Sozialversicherung erhöht werden", heißt es in der Studie des WSI-Forschers Toralf Pusch. Nach seinen Berechnungen belaufen sich die Lohnausfälle im Durchschnitt auf 251 Euro brutto im Monat je Beschäftigten, dem der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wird. Die Analyse beruht auf einer Auswertung des sozioökonomischen Panels von 2016. Dabei wurden in Deutschland knapp 30.000 Menschen in 15.000 Haushalten zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen befragt. Deren Angaben hat Pusch hochgerechnet.

Das Ergebnis: 2,2 Millionen Beschäftigte erhielten 2016 weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von damals 8,50 Euro. Der Arbeitsmarktforscher hat damit seine Vorläuferstudie vom Januar 2018 korrigiert. Damals war noch von 2,7 Millionen Arbeitnehmern die Rede gewesen, die die 8,50 Euro nicht bekamen. Nach den Berechnungen des WSI-Forschers belaufen sich die Lohnausfälle und die Mindereinnahmen für die Sozialkassen bei den 2,2 Millionen Geschädigten auf insgesamt 7,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen 2,3 Milliarden Euro bei weiteren 750.000 Beschäftigten, die den für sie gültigen Branchenmindestlohn nicht erhielten. Inzwischen liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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