Gerichtsbeschluss: Wahlplakate mit Parole "Hängt die Grünen" dürfen bleiben
Archivmeldung vom 14.09.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie rechtsextreme Splitterpartei "Der III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss aus Chemnitz die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter zeigen, allerdings nur mit Abstand zu Wahlplakaten der Grünen. Die Begründung des Gerichts klingt kryptisch. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag der Partei "Der III. Weg" statt, wie es am Dienstag mitteilte – allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.
Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck "Hängt die Grünen" binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe dies nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen bliebe, ob hier die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate von "Der III. Weg" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "Der III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen."
Quelle: RT DE