Ex-Verfassungsrichter Papier: Soli-Fortführung verfassungsrechtlich problematisch
Archivmeldung vom 23.01.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEx-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hält die Fortführung des Solidaritätszuschlags über das Jahr 2019 für rechtlich schwierig. "Was im Augenblick diskutiert wird, halte ich für verfassungsrechtlich problematisch und auch für verfassungspolitisch zweifelhaft", sagte Papier der "Welt".
Verfassungsrechtlich sei die Ergänzungsabgabe nur zulässig, um einen besonderen und vorübergehenden Finanzierungsbedarf ausschließlich des Bundes zu befriedigen - im konkreten Fall die Überwindung der deutschen Teilung. Der Solidaritätszuschlag könne aber nicht zu einer Dauerabgabe mit wechselnden Zwecken gemacht werden, sagte Papier. "Schon gar nicht kann er für Finanzbedarfe erhoben werden, die genauso bei den Ländern bestehen, zum Beispiel den Ausbau der allgemeinen Verkehrsinfrastruktur", sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Papier hält die Debatte nicht nur aus rechtlichen Gründen für problematisch. "Ich muss schon sagen: Die Diskussion um den Solidaritätszuschlag ist sehr befremdlich. Das ist eine Entwicklung, die zur weiteren Politikverdrossenheit der Bürger beitragen kann", warnte Papier. Es gebe klare Äußerungen auch ehemaliger Bundeskanzler, der Solidaritätszuschlag werde wieder abgeschafft, wenn der besondere Finanzierungsbedarf der deutschen Einheit vorbei ist. "Alles andere würde als Wortbruch gesehen", sagte Papier.
Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Bis 2019 soll der Länderfinanzausgleich neu geregelt werden. Dann läuft auch der Solidarpakt II für den Aufbau Ost aus.
Quelle: dts Nachrichtenagentur