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Patientenbeauftragter rügt Krankenkassen für Schikanen beim Krankengeld

Archivmeldung vom 16.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Karl-Josef Laumann, 2011
Karl-Josef Laumann, 2011

Foto: Tohma
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hat die gesetzlichen Krankenkassen dafür gerügt, arbeitsunfähige Langzeitpatienten unter Druck zu setzen und damit aus dem Krankengeldbezug heraus zu drängen. "Immer wieder beschweren sich Patientinnen und Patienten über das Verhalten ihrer Krankenkasse im Zusammenhang mit der Gewährung von Krankengeld", sagte der CDU-Politiker der "Welt".

Dies belegten auch die Berichte der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Hier muss ganz klar gesagt werden: Es ist nicht akzeptabel, wenn Mitarbeiter der Krankenkasse Patienten zum Beispiel durch regelmäßige Telefonanrufe unzulässig unter Druck setzen oder intime Auskünfte von den Versicherten verlangen." "Die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit obliegt allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der aus allein medizinisch fachlichen Gründen urteilen darf", sagte Laumann.

Betroffenen Patienten riet der Bundesbeauftragte, sich an die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse zu wenden oder an eine Beratungsstelle wie die Unabhängige Patientenberatung. "Und selbstverständlich nehme auch ich entsprechende Beschwerden entgegen."

Tausende Patienten beschweren sich jedes Jahr bei den Beratungsstellen darüber, dass sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Telefonanrufen oder mit kurzfristigen Aufforderungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz unter Druck gesetzt werden, aus dem Krankengeldbezug auszuscheiden. Das Krankengeld steht jedem Patienten zu, der wegen einer Erkrankung mehr als sechs Wochen von seinem Arzt für arbeitsunfähig erklärt wird. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird für ein und dieselbe Erkrankung höchstens eineinhalb Jahre gezahlt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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