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Brodehl: Bildung ist ein Menschenrecht – Inklusion ist es nicht

Archivmeldung vom 25.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Frank Brodehl (2018)
Dr. Frank Brodehl (2018)

Bild: AfD Deutschland

Dr. Frank Brodehl zu einem SHZ-Artikel, demzufolge Karin Prien Inklusion als Menschenrecht ansieht: „Bildung ist ein Menschenrecht – Inklusion ist es nicht“ Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, die stellvertretende Pressesprecherin von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) habe geäußert, Prien habe „die Inklusion als Menschenrecht nie in Frage gestellt“.

Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Wenn Ministerin Prien inklusive Beschulung tatsächlich für ein Menschenrecht im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention vom 10. Dezember 1948 halten sollte, dann würde mich das sehr wundern. Schließlich müsste Prien als Volljuristin doch wissen, dass es in Artikel 24 dieser Konvention in Absatz 1, Satz 1 lediglich heißt: ‚ Jeder hat das Recht auf Bildung.‘ Von Inklusion ist dort nirgends die Rede.

Das bedeutet: Bildung ist ein Menschenrecht – inklusive Beschulung ist es hingegen nicht. Die UN-Konvention stellt deshalb auch keine Rechtsgrundlage dafür dar, dass das Schulwesen in Schleswig-Holstein – oder sonstwo in Deutschland – auf eine inklusive Beschulung umgestellt werden müsste. Die Bundesregierung hat dies bereits am 17.07.2009 ganz eindeutig mit folgenden Worten klargestellt:

„Die Bundesregierung hat in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen Vertragsausschuss der Länder festgestellt, dass die innerstaatliche Rechtslage den Anforderungen des UN-Übereinkommens entspricht.“ (Quelle: Bundestagsdrucksache 16/13829, S.10) Als Bildungsministerin und Juristin müsste Karin Prien über die tatsächliche Rechtslage also eigentlich im Bilde sein. Sollte sie inklusive Bildung dennoch als Menschrecht ansehen, so wüsste ich gerne, wie sie darauf kommt und wie sie diese abwegige These juristisch begründen möchte. Dass die SPD ideologiegetrieben bei Inklusion von einem Menschenrecht spricht, weil sie damit der Öffentlichkeit vorgaukeln möchte, ihr bildungspolitisches Gleichmacherei-Konzept habe eine juristische Legitimation, ist klar. Warum aber Ministerin Prien jetzt aber auf denselben Kurs einzuschwenken scheint, ist nicht nachvollziehbar. Denn dass Prien die UN-Konvention bewusst fehlinterpretiert, um am Ende wie die SPD das Ziel ,Eine Schule für alle‘ zu verfolgen, ist mir zumindest bislang nicht bekannt gewesen. Umso gespannter bis ich auf die kommende Plenarsitzung, in der Ministerin Prien die Gelegenheit erhalten wird, sich im Landtag öffentlich hierzu zu positionieren.

Die AfD-Fraktion lehnt in jedem Fall eine ideologiegetriebene Bildungspolitik, die auf die Einführung einer Einheitsschule abzielt, strikt ab. Wir fordern, dass Schule den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen aller Schüler bestmöglich entsprechen muss. Gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung soll immer dann stattfinden, wenn es die Rahmenbedingungen tatsächlich zulassen. Schulpolitik muss sich am Wohl jedes einzelnen Kindes ausrichten und nicht an einer Ideologie der Gleichmacherei.“

Quelle: AfD Deutschland

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