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Sparer-Garantie gilt nicht für Negativzinsen

Archivmeldung vom 25.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die von der Bundesregierung 2008 verkündete Garantie auf Sparguthaben greift offenbar nicht, wenn die Guthaben durch sogenannte Negativzinsen aufgezehrt werden. Das berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf den Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Jäger.

Danach gelte das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) für den Schutz der Sparguthaben vor den Folgen möglicher Bankeninsolvenzen. Es gelte aber nicht für Verluste durch Zinsen oder Gebühren. In jüngster Zeit hatten Banken damit begonnen, Gebühren für höhere Einlagen - sogenannte Negativzinsen - zu verlangen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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