Union fordert bei Asylrecht Vorrang von deutschem vor europäischem Recht
Nach der Messerattacke von Aschaffenburg hat die Unionsfraktion bekräftigt, dass sie die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland deutlich begrenzen will.
Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte am Freitag im rbb24 Inforadio, wer nicht einreiseberechtigt sei und aus einem sicheren Land komme, müsse zurückgewiesen werden. Um das zu erreichen, solle nationales Recht über EU-Recht gestellt werden.
"Das europäische Recht ist die Dublin-III-Verordnung. Und wenn man sich ehrlich die Situation anschaut, dann muss man sagen, dass Deutschland das einzige für Migration relevante Land ist, das sich an diese Verordnung noch hält. Andere Länder, beispielsweise Italien, Griechenland, Kroatien, Bulgarien, also die Länder, die in der Regel die Länder sind, in die die Menschen als erstes kommen, wenn sie europäischen Boden betreten und wo eigentlich ein Asylantrag gestellt werden müsste, wenn sie das denn wollen, die nehmen diese Dublin-Rücküberstellungen nicht zurück. [...] Deswegen sind wir der Auffassung, dass man über Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nationales Recht zum Durchsetzen bringen kann. Und das ist der Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes. Und da steht drin, dass sich auf das Recht auf Asyl eben nicht berufen kann, wer aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem anderen sicheren Staat nach Deutschland einreist."
Frei sagte, er sei davon überzeugt, dass die Bundespolizei die Kontrolle von Ausländern an den deutschen Außengrenzen in vollem Umfang wahrnehmen kann:
"Wir haben 50.000 Bundespolizisten und die können Grenzschutz, darauf können wir uns verlassen. Die Bundespolizei ist in den vergangenen Jahren personell deutlich gestärkt worden. Sie hat die Ausbildung, die Ausstattung und die Fähigkeit, diese Aufgabe zu erfüllen."
Quelle: rbb24 Inforadio (ots)