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Katja Kipping: Existenzsicherung und Teilhabemöglichkeit - ein Recht aller Bürgerinnen und Bürger

Archivmeldung vom 01.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am 1. Oktober 1927 trat das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Damit wurden die provisorischen Regelungen der Erwerbslosenfürsorge ersetzt und ein bedingter Rechtsanspruch auf eine Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit geschaffen. Das war ein sozialer Fortschritt.

Zum 80. Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping (MdB):

Die von der Lohnhöhe und Beitragszahlungen abhängige Leistung an den Erwerbslosen hatte aber von Anfang an zwei grundlegende Nachteile. Nur wer Beiträge zu Versicherung eingezahlt hatte, erwarb damit einen Leistungsanspruch. Die Leistungshöhe war abhängig vom vorherigen Verdienst. Menschen mit niedrigem Lohn und keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit erreichte der soziale Schutz nicht. Armut und Ausgrenzung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Leistungsbezug waren und sind die Folge.

Durch die Politik wurden über die Jahre die generelle Anspruchshöhe, die Dauer des Leistungsbezuges und die Zumutbarkeitskriterien zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit permanent verändert - zu ungunsten der Leistungsberechtigten. Mit den Hartz-Gesetzen wurde die Arbeitslosenversicherung auf ein skandalöses Minimum geschrumpft. Nach kurzer Anspruchszeit droht nun der freie Fall in die Armut.

Heute, 80 Jahre nach der Einführung der Arbeitslosenversicherung, kommt es darauf an, das Arbeitslosengeld I wieder zu stärken. Dies hat offenbar auch die SPD erkannt und denkt über Korrekturen der Agenda 2010 nach.
Diese Korrektur ist überfällig, eine Stärkung des Arbeitslosengeldes allein reicht aber nicht aus. Es muss ergänzt werden durch eine Mindestabsicherung nach unten. Auch Menschen, die keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld erwerben, haben ein Anrecht auf eine gesellschaftliche Teilhabe.
Ich fordere daher, neben sinnstiftender und Existenz sichernder Arbeit und einem gesetzlichen Mindestlohn, die Anhebung der Höhe des Arbeitslosengeldes I auf 75 % des vorherigen Verdienstes und eine bedeutend längere Anspruchsdauer als es heute der Fall ist.

Die soziale Sicherheit von Menschen darf grundsätzlich nicht mehr von deren Status als Arbeitender oder Nichtarbeitender abhängig sein, sondern ist an ihren Status als Bürgerin und Bürger zu koppeln. Soziale Sicherheit ist ein unveräußerliches individuelles Bürgerrecht, das jeder und jedem das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe zugesteht. Nur so kann auch eine Demokratie Bestand haben. Daher soll eine bedarfsorientierte und repressionsfreie Grundsicherung in Höhe von 800 EUR allen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht durch Erwerbsarbeit, vorrangige Sozialleistungen wie das ALG I oder sonstige eigene Einkommen ausreichend abgesichert sind, ihre Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Diese Grundsicherung ist im Bedarfsfall zu ergänzen durch einen Anspruch auf Wohngeld und eine ausreichende Krankenversicherung.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE

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