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Waffenexporte: Belügt die Bundesregierung die Abgeordneten?

Archivmeldung vom 01.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rainer Kraft (2019)
Rainer Kraft (2019)

Bild: AfD Deutschland

Sollten aktuelle Presseberichte zu erteilten Ausfuhrgenehmigungen von Waffen zutreffen, erscheint es fraglich, ob die Bundesregierung bei der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen die Wahrheit gesagt hat.

Zu dieser Einschätzung kommt der AfD-Bundestagsabgeordnete Rainer Kraft, der mit Verwunderung zur Kenntnis nimmt, dass, offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung zufolge, Ausfuhrgenehmigungen für Waffen nur auf auf der Grundlage einer zuverlässigen vorherigen Kenntnis der Endverwendung im Endbestimmungsland erteilt werden.

Kraft bezieht sich in seiner Einschätzung auf die Antworten, die er von der Bundesregierung auf seine Kleine Anfragen zu Lieferungen von Waffen in Drittländer (Drücksache 19/1539) und zur Rüstungsexportpolitik nach dem Zwischenbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017 (Drücksache 19/1819) am 4. Februar 2018 und am 20. Februar 2018 erhalten hatte.

„Auf meine Frage: ‚Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Fälle, in denen eine Sicherung des Endverbleibs nicht sichergestellt ist‘ und welche Fälle dies waren, erhielt ich folgende Antwort: ‚Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen vor, die belegen, dass gegen Endverbleibszusicherungen von aus Deutschland ausgeführten Rüstungsgütern verstoßen würde.‘ Und: ‚Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt‘ “, sagt Kraft.

„Nun zeigt der aktuelle Prozess gegen die Firma Heckler & Koch, dass schon in den Jahren 2006 bis 2009 fast 5.000 Sturmgewehre in eine Krisenprovinz exportiert wurden. Die angeblich so ‚restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik‘ der Bundesregierung ist damit einmal mehr das Papier nicht wert, auf dem sie vereinbart wurde. Die Mexiko-Geschäfte der deutschen Waffenschmiede sind beschrieben in einer knapp 200-seitigen Anklageschrift und besagen das zwischen 2006 und 2009 Heckler & Koch demnach für gut vier Millionen Euro insgesamt 4700 G36-Gewehre sowie Zubehör verkaufte. Die Massenentführung in Iguala 2014 bei der sechs Studenten von der Polizei mit mutmaßlich deutschen Waffen erschossen wurden hat damit einen direkten Bezug zur unterlassenen Kontrolle der Bundesregierung.

„Statt Waffengeschäfte mit Mexiko generell zu verbieten, tut die Bundesregierung dies nur für bestimmte Teile des Landes und geht sogar noch weiter. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung hat das Wirtschaftsministerium die Firma Heckler & Koch offenbar vorgewarnt: Es informierte die Waffenschmiede darüber, dass nun auch in Mexiko ermittelt werde. Vielleicht ist das ja auch, die laut Bundesregierung ‚sorgfältige Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen‘ , so Kraft.

„Für mich ist die ganze Waffenexportpolitik der Bundesregierung moralisch, politisch und wirtschaftlich falsch. Sie führt zu Leid und Elend, befeuert die weltweite Massenmigration und schadet dem internationalen Ansehen unserer Nation.“

Quelle: AfD Deutschland

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