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Grüne für zwei Vizekanzler

Archivmeldung vom 23.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Grünen haben gefordert, im Falle einer Jamaika-Koalition zwei Vizekanzler zu benennen. "Grüne und FDP müssten gleichermaßen die Regierungsarbeit mitkoordinieren", sagte der Geschäftsführer der Grünen Michael Kellner der "Bild".

"Die Koordination der Regierungsarbeit kann in so einer möglichen Koalition nicht nur im Kanzleramt und bei einem weiteren Partner, sondern muss bei allen drei liegen: Union, Grünen und FDP." Laut Grundgesetz (Artikel 69) ist allerdings nur ein Vize-Kanzler vorgesehen. Dort heißt es: "Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter." Die Geschäftsordnung der Bundesregierung sieht aber umfangreichere Vertretungsregelungen vor. Sind bei einer Kabinettssitzung sowohl Kanzler wie Vizekanzler verhindert, "so führt den Vorsitz der vom Bundeskanzler oder seinem Stellvertreter besonders bezeichnete Bundesminister oder mangels solcher Bezeichnungen der Bundesminister, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört", heißt es in Artikel 22 der Geschäftsordnung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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