Zeitung: Bundespräsidialamt will keine Strafverfolgung von Norbert Müller
Archivmeldung vom 25.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundespräsidialamt stimmt laut eines Berichts der "Welt" einer Strafverfolgung des Brandenburger Landtagsabgeordneten Norbert Müller (Linke), der Bundespräsident Joachim Gauck als "widerlichen Kriegshetzer" bezeichnet hatte, nicht zu.
Nachdem der Politiker der Linkspartei die Aussage auf seiner Facebook-Seite öffentlich gemacht hatte, schaltete sich die Staatsanwaltschaft Potsdam ein. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist nach Paragraph 90 Strafgesetzbuch strafbar - und kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet werden, schreibt die "Welt".
Bevor die Staatsanwaltschaft eine Anklage vorbereiten darf, muss sie demnach allerdings im Präsidialamt eine Verfolgungsermächtigung einholen. In Bellevue hat man an einem Verfahren kein Interesse: Man werde einer Strafverfolgung "nicht zustimmen", erklärte eine Sprecherin Gaucks auf Anfrage der "Welt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur