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Zeitung: Bundespräsidialamt will keine Strafverfolgung von Norbert Müller

Archivmeldung vom 25.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grundrecht: Zensur verstößt gegen Gesetz (Foto: pixelio.de/Gerd Altmann)
Grundrecht: Zensur verstößt gegen Gesetz (Foto: pixelio.de/Gerd Altmann)

Das Bundespräsidialamt stimmt laut eines Berichts der "Welt" einer Strafverfolgung des Brandenburger Landtagsabgeordneten Norbert Müller (Linke), der Bundespräsident Joachim Gauck als "widerlichen Kriegshetzer" bezeichnet hatte, nicht zu.

Nachdem der Politiker der Linkspartei die Aussage auf seiner Facebook-Seite öffentlich gemacht hatte, schaltete sich die Staatsanwaltschaft Potsdam ein. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist nach Paragraph 90 Strafgesetzbuch strafbar - und kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet werden, schreibt die "Welt".

Bevor die Staatsanwaltschaft eine Anklage vorbereiten darf, muss sie demnach allerdings im Präsidialamt eine Verfolgungsermächtigung einholen. In Bellevue hat man an einem Verfahren kein Interesse: Man werde einer Strafverfolgung "nicht zustimmen", erklärte eine Sprecherin Gaucks auf Anfrage der "Welt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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