Zeitung: Widerstand in der Unionsfraktion gegen Mindestlohn wächst
Archivmeldung vom 04.06.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserIn der Unionsfraktion des Bundestags wächst der Widerstand gegen den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Wie "Bild" berichtet, haben in der Fraktionssitzung am Dienstag mehr als zehn Unionsabgeordnete Kritik am Gesetzentwurf geübt und Änderungen verlangt.
Die Zeitung beruft sich auf Angaben von Teilnehmern. Ein zentraler Kritikpunkt seien die Mindestlohn-Regelungen für Saison-Arbeiter, Praktikanten, Ältere und Langzeitarbeitslose, die so nicht im Koalitionsvertrag vereinbart worden seien. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Sozialexpertin Gitta Connemann sagte dem Blatt: "So wie der Entwurf für den Mindestlohn jetzt ist, vernichtet er Arbeitsplätze für die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Geringqualifizierte, Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen. Wir brauchen zwingend Änderungen."
Unions-Mittelstandsvereinigung gegen Mindestlohn-Kopplung an Tariferhöhungen
Die Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) wendet sich gegen Forderungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, den Mindestlohn künftig an die durchschnittlichen Tariferhöhungen zu koppeln. Die starre Verknüpfung mit der Tarifentwicklung stelle eine "Aushebelung der Tarifautonomie" und zugleich einen Bruch des Koalitionsvertrags dar, schreibt MIT-Chef Carsten Linnemann in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). Linnemann geht damit auf Konfrontationskurs zu Arbeitgebern und Gewerkschaften. BDA-Chef Ingo Kramer und DGB-Chef Reiner Hoffmann hatten am Dienstag gemeinsam gefordert, künftige Erhöhungen des Mindestlohns an den Tariflohnindex des Statistischen Bundesamts zu koppeln, berichtet das "Handelsblatt".
An diesem Donnerstag beschäftigt sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Mindestlohn-Gesetz. Linnemann schreibt, bei den künftigen Anpassungen des Mindestlohns müssten vor allem soziale Aspekte, aber auch Beschäftigungswirkungen im Niedriglohnbereich berücksichtigt werden. Diese Aspekte würden bei Tarifabschlüssen allenfalls am Rande berücksichtigt. "Der Durchschnitt aller Tarifabschlüsse ist deshalb kein gutes Vorbild für die Festsetzung der Lohnuntergrenze", argumentiert Linnemann. In einer Kommission dagegen müssten Gewerkschaften und Arbeitgeber frei und ohne Rechtfertigungszwang prüfen, verhandeln und entscheiden. "Sicherlich werden sie dabei die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigen, aber eben auch viele andere Aspekte wie Arbeitsplatzsicherheit und Beschäftigungschancen", schreibt der MIT-Chef. Außerdem müsse die Kommission die Möglichkeit haben, Ausnahmen vom Mindestlohn zuzulassen, etwa wenn es in einer Branche, in einer Region oder bei Älteren oder Jüngeren aufgrund des Mindestlohns zu starken Arbeitsplatzverlusten komme.
Quelle: dts Nachrichtenagentur