Steuergewerkschaft erwartet von großer Koalition klare Begrenzung der Strafbefreiung per Selbstanzeige
Archivmeldung vom 30.10.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEinen grundlegenden Umbau der Vorschriften zur strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige im Fall von Steuerhinterziehung erwartet die Deutsche Steuergewerkschaft von der neuen Regierung. Thomas Eigenthaler, Chef der Steuergewerkschaft, sagte der "Leipziger Volkszeitung" vor dem Hintergrund der näher rückenden Entscheidung über einen Prozessbeginn im Steuerhinterziehungsfall Uli Hoeneß, man werde die Selbstanzeige "gerechter gestalten" müssen, da man sie "nicht von heute auf morgen völlig abschaffen" könne. "Ab 50 000 Euro Steuerhinterziehung muss Schluss sein mit einer Strafbefreiung durch Selbstanzeige. Außerdem sollte die Bedenkzeit zur Selbstanzeige auf zwei Jahre begrenzt werden." Wer sich in zwei Jahren nicht geläutert habe, der solle auch künftig nicht mehr von einer Selbstanzeige profitieren können.
Zugleich erwarte er sich von Union und SPD, dass diese sich auf eine deutliche Verbesserung des Steuervollzuges verständigten. "Es darf sich künftig niemand mehr in die Büsche schlagen zu Lasten der ehrlichen Steuerzahler." Man dürfe "nicht immer zuerst beim ehrlichen Steuerzahler draufsatteln", mahnte Eigenthaler. Für die Verbesserung der Steuermoral sei die schonungslose gerichtliche Aufarbeitung des Verfahrens gegen den Steuersünder und Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß "ein herausgehobener Fall", so Eigenthaler. "Das wird Folgen haben, wenn jetzt der Fall Hoeneß in mündlicher öffentlicher Verhandlung ausgetragen wird. Die Öffentlichkeit soll und muss sehen, wie im Fall von Steuerhinterziehung gearbeitet und getrickst wird." Erhöhter Verfolgungsdruck, selbst in der Schweiz, "verursacht mittlerweile viele Schweißperlen auf der Stirn bestimmter reicher Kreise", zeigte sich Eigenthaler zufrieden.
Die 5. Strafkammer beim Landgericht München II entscheidet in Kürze, ob das Steuerstrafverfahren gegen Hoeneß eröffnet wird. Hoeneß wird Steuerhinterziehung im Umfang von 3,2 Millionen Euro vorgeworfen.
Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)