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Bonpflicht: Wirtschaftsrat der CDU für längere Übergangsfrist

Archivmeldung vom 20.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
verschiedene Kassenbons
verschiedene Kassenbons

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL 1.2
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Wirtschaftsrat der CDU drängt auf eine längere Übergangsfrist bei der Einführung der Bonpflicht an Kassen des Einzelhandels bis zum 1. Januar 2022. "Bundesfinanzminister Olaf Scholz ignoriert sträflich den Hilferuf der Branche", sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Seit 1. Januar sind Einzelhandel, Gastronomie und andere Branchen verpflichtet, ausschließlich gesicherte Kassen einzusetzen und Belege an die Kunden auszugeben. Bisher gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September dieses Jahres. "Die Kassenaufrüstung und die Bonpflicht belasten viele Betriebe in der aktuellen Krise unnötig. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten für die Umrüstung der Kassen und für die Beschaffung entsprechender Bonrollen, löst die Belegausgabepflicht eine unverantwortliche Papierflut aus", erklärte Steiger.

Die Zeit bis zum 1. Januar 2022 soll nach Auffassung des Wirtschaftsrats genutzt werden, um Rechtssicherheit auch für digitale Lösungen zu schaffen. "Ganz grundsätzlich benötigen wir in der aktuellen Phase des Re-Starts nach der Corona-Krise Konzepte zur Wiederbelebung der Läden mit Kundengeschäft, sonst hängen an vielen Geschäften in unseren Innenstädten zum Ende dieses Jahres Schilder mit der Aufschrift: Wegen Insolvenz geschlossen", mahnte Steiger in der NOZ. Der Wirtschaftsrat fordert etwa eine Lockerung des Ladenschlussgesetzes.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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