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Justizminister gegen Absenkung der Strafmündigkeit

Archivmeldung vom 24.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020), Archvibild
Marco Buschmann (2020), Archvibild

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der wegen gestiegener Jugendkriminalität neu aufgeflammten Debatte um die Strafmündigkeit spricht sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) gegen eine Absenkung der Altersgrenze aus. "Wenn junge Menschen unter 14 Jahren Straftaten begehen, werden sie zwar nicht nach dem Strafrecht verfolgt, aber das heißt nicht, dass nichts passiert", sagte Buschmann dem "Göttinger Tageblatt" vom "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Es gebe einen Instrumentenkasten erzieherischer Maßnahmen, die bis zu einer geschlossenen Unterbringung reichten, so der FDP-Politiker. "Es gibt also Instrumente, mit denen die Rechtsgemeinschaft reagieren kann." Buschmann sagte zur Strafmündigkeitsgrenze weiter, es gebe keine naturwissenschaftliche Formel, die laute: 14 Jahre sei absolut richtig, 16 oder 13 dagegen absolut falsch. 

"Es ist eine Abwägungsfrage, die im deutschen Recht vor sehr langer Zeit so getroffen worden ist." Man könne das ändern, wenn man zu dem Schluss gelange, dass sich die Lebenswirklichkeiten der jungen Menschen so sehr verändert habe, dass man ihnen diese höhere strafrechtliche Verantwortung schon früher zuweisen können. Buschmann warnte: "Es gibt hierzu aber gängige Studien, nach denen in der Wissenschaft eher ein gegenteiliger Eindruck vorherrscht." Insbesondere durch die Corona-Maßnahmen sei die Sozialkompetenz und auch die Selbststeuerungskompetenz der jungen Leute jedenfalls nicht verbessert worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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