Reiserückkehrern aus Risikogebieten droht Verdienstausfall
Archivmeldung vom 16.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttArbeitnehmer, die in ein ausgewiesenes Risikogebiet reisen und sich danach in Quarantäne begeben müssen, haben bald wohl keinen Anspruch mehr auf Entschädigung wegen eines Verdienstausfalls.
Diese Regelung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) neu im Infektionsschutzgesetz verankern, geht aus dem Referentenentwurf für das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" hervor, über den das "Handelsblatt" (Montagausgabe) berichtet.
Bisher regelt Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes, dass Beschäftigte, die sich in Quarantäne begeben müssen, eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten. Der Arbeitgeber muss in Vorleistung gehen und das Geld auszahlen, kann bei der zuständigen Behörde aber anschließend einen Antrag auf Erstattung stellen. Nun wird Paragraf 56 um eine Passage ergänzt, der zufolge keine Entschädigung erhält, wer "durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das durch das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite als gefährdetes Gebiet veröffentlicht wurde", eine Quarantäne oder ein Verbot der Berufsausübung hätte vermeiden können.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt die rechtliche Klarstellung, bedauert aber, dass die Regelung erst nach der Verkündung, voraussichtlich Ende November, in Kraft treten soll und damit erst nach den Herbstferien. "Wir halten ein rückwirkendes Inkrafttreten, zum Beispiel ab Oktober 2020, für rechtlich machbar", sagte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander dem "Handelsblatt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur