Buschmann will Mietpreisbremse nur bis Ende 2028 verlängern
Archivmeldung vom 16.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn dem zwischen SPD und FDP schon lang geführten Streit über die Mietpreisbremse ist nun doch endlich eine Gesetzesänderung in Sicht.
Wie die FAZ in ihrer Donnerstagsausgabe unter Berufung auf
Regierungskreise schreibt, hat das FDP-geführte Bundesjustizministerium
am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung
gegeben. Das ist die erste Station, die ein Gesetzesvorhaben durchläuft.
Der
Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse nur bis Ende
2028 vor, ein Jahr kürzer als in der Koalition vereinbart. Damit würde
die Regelung noch während der nächsten Legislatur auslaufen, sofern sie
nicht verlängert wird. Außerdem will Bundesjustizminister Marco
Buschmann (FDP) den Ländern ausführlichere Begründungspflichten
auferlegen. In Wiederholungsfällen sollen sie genauer erläutern, warum
die Mietpreisbremse noch nötig ist. Die Länder sollen darlegen, welche
Maßnahmen ergriffen wurden, um die Wohnungsnot zu entschärfen.
"Die
neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der
Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält",
heißt es aus dem Justizministerium. Der Eingriff in das Eigentum sei
umso tiefer, je länger die Preisbremse gelte. Die Mietpreisbremse wurde
2015 eingeführt und mehrmals verlängert. Momentan gilt sie bis Ende
2025. Im Koalitionsvertrag verständigten sich FDP, SPD und Grüne noch
auf eine Verlängerung bis zum Jahr 2029. Dann kam es unter den Liberalen
zu neuem Widerstand, der eine Einigung abermals nötig machte. Im April
verständigten sich FDP und SPD noch einmal in Grundzügen auf eine
Verlängerung bis 2029.
Keine Einigung gibt es zwischen SPD, FDP
und Grünen über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. In angespannten Wohnungsmärkten sind
aktuell 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur
ortsüblichen Vergleichsmiete. Geplant war eine Senkung auf elf Prozent.
In
die Ressortabstimmung ging am Mittwoch auch ein anderes Vorhaben: Wie
die FAZ ebenfalls unter Berufung auf Regierungskreise schreibt, wurde
auch der Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren auf den Weg gebracht.
Dabei handelt es sich um ein Ermittlungsinstrument, das bei schweren
Straftaten infrage kommen soll. Kommunikationsunternehmen sollen
beauftragt werden können, bestimmte Verkehrsdaten "einzufrieren", damit
sie für spätere Ermittlungen zur Verfügung stehen. Die SPD hatte stets
für eine Vorratsdatenspeicherung plädiert, kommt der FDP hier nun aber
offenbar entgegen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur