Habeck nennt Voraussetzungen für vorgezogenen Kohleausstieg
Archivmeldung vom 05.02.2022
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat deutlich gemacht, dass sich der Kohleausstieg nur unter bestimmten Voraussetzungen von 2038 auf 2030 vorziehen lässt. Er sei sicher, dass man das schaffen könne, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) und der französischen Zeitung "Ouest-France". "Aber natürlich setzt das voraus, dass die erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit in großen Teilen des Jahres sicherstellen. Für die Lücken bauen wir Gaskraftwerke, die möglichst schnell mit Wasserstoff laufen sollen."
Notwendig seien neue Kraftwerke, die in der Lage seien, von fossilem Gas auf Wasserstoff umzustellen. "Wie viele das sind, werden wir bis zum Spätsommer berechnen", sagte er.
"Diese Gaskraftwerke müssen bis 2030 stehen, wenn wir bis dahin aus der Kohle rausgehen wollen." Habeck hob hervor: "Es gibt gute Antworten, wie man den Kohlausstieg 2030 erreichen kann, und wir setzen alles daran, die Voraussetzungen dafür zu schaffen." Aber es werde nur mit gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern beim Erneuerbaren-Ausbau gehen. "Hier müssen alle an einem Strang ziehen, damit wir schneller werden."
Zugleich kritisierte der Vizekanzler die Entscheidung der EU-Kommission, Atom und Gas als grüne Energieträger einzustufen. "Die EU-Kommission will einen künstlichen Markt für Atomkraft schaffen. Diesen Schritt finde ich falsch", sagte Habeck. Aus seiner Sicht sei es auch "nicht richtig, fossiles Gas als nachhaltig zu qualifizieren".
Die konkreten Vorschriften hieß der Minister aber gut: "Die Regelungen zu Gas sind sachlich angemessen, der "Fuel Switch", also der Umstieg auf Wasserstoff ist bis 2035 klar beschrieben, und das ist wichtig." Zur Frage, ob die Bundesregierung gegen die Taxonomie-Entscheidung klagen werde, äußerte sich Habeck zurückhaltend. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Taxonomie ablehnt", sagte er. "Ob wir mit Erfolgsaussichten dagegen klagen können, wird juristisch geprüft. Das ist ein komplexer Vorgang."
Quelle: dts Nachrichtenagentur