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Die sächsische AfD-Fraktion im Landtag klagt erneut gegen Corona-Verordnung

Archivmeldung vom 13.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jörg Urban (2021)
Jörg Urban (2021)

Bild: AfD Deutschland

Die sächsische AfD-Fraktion hat sich entschlossen, gegen die aktuelle Corona-Verordnung vom 22. Juni (gültig bis: 28. Juli 2021) ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anzustrengen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag, Jörg Urban: „In Sachsen gilt die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen selbst dann, wenn überhaupt keine Corona-Fälle mehr registriert werden. Das ist unverhältnismäßig und unvereinbar mit der sächsischen Verfassung. Ebenso zweifeln wir an der Rechtmäßigkeit der zahlreichen Testpflichten. Insbesondere an Schulen ist die weiterhin bestehende Testpflicht fragwürdig, da sie das Recht unserer Kinder auf Bildung unter Umständen aushebelt.

Seit eineinhalb Jahren betreibt die sächsische Staatsregierung unter Federführung des Sozialministeriums eine Politik, die massiv die Freiheit der Person, die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufsfreiheit beschneidet. Dass dieser inakzeptable Dauerzustand sogar bei einem Infektionsgeschehen nahe Null aufrechterhalten wird, zeigt den fehlenden Willen der Regierung, die Grundrechte vollends wiederherzustellen.

Aus diesem Grund ziehen wir erneut vor den Verfassungsgerichtshof. Bereits gegen zwei ältere Corona-Notverordnungen haben wir entsprechende Klagen eingereicht. Leider wurde die Eilbedürftigkeit dieser Klagen nicht anerkannt. Dennoch signalisierte der Verfassungsgerichtshof, dass er einzelne Regelungen sehr kritisch sieht.

Der Verordnungsgeber muss die Wirksamkeit jeder einzelnen Maßnahme mit objektiven, wissenschaftlichen Fakten begründen. Das ist bislang nicht im Ansatz erfolgt. Somit steht ein – wenn überhaupt – minimaler Effekt einer maximalen Freiheitsbeschränkung gegenüber. Genau das ist ausdrücklich verfassungswidrig.

Zudem schiebt die Regierung alle wissenschaftlichen Zweifel an ihren Maßnahmen einfach beiseite. Statistiker der Ludwig-Maximilians-Universität München fanden heraus, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Corona-Maßnahmen und einem Rückgang der Infektionen gibt. Warum werden solche Erkenntnisse nicht berücksichtigt? Aufgrund dieser eklatanten Mängel sehen wir große Erfolgsaussichten vor Gericht und fordern, die verfassungswidrige Corona-Notverordnung endlich außer Kraft zu setzen. Es ist Zeit, zum Prinzip der Eigenverantwortung überzugehen.“

Quelle: AfD Deutschland

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