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Bundesjustizministerin plant Neuregelung von Managergehältern

Archivmeldung vom 19.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drückt bei der Neuregelung der Managergehälter aufs Tempo. Die Liberale hat bereits einen Änderungsvorschlag ausgearbeitet, der der "Welt" vorliegt. Im Kern ist darin eine Stärkung der Aktionärsrechte vorgesehen.

So sollen in Zukunft die Anteileigner eines Unternehmens und nicht mehr der Aufsichtsrat über die Höhe der Vorstandsbezüge entscheiden. Konkret ist eine Neufassung des Paragrafen 120 des Aktiengesetzes vorgesehen. So soll künftig die Hauptversammlung des börsennotierten Unternehmens "über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und seine Änderungen" entscheiden.

Ausdrücklich heißt es weiter: "Die Darstellung des Systems soll auch Angaben zur höchstens erreichbaren Vergütung erhalten." Werde ein Vorschlag zur Vergütung von der Hauptversammlung abgelehnt, müsse der Aufsichtsrat eine Neufassung vornehmen.

Die von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Neuregelung sieht vor, dass in Zukunft der Aufsichtsrat der Hauptversammlung das Vergütungssystem zu Billigung vorlegen muss. Monieren die Aktionäre mehrheitlich das Gehaltssystem, muss der Aufsichtsrat nachbessern und erneut vorlegen. "Der Beschluss der Hauptversammlung ist für den Aufsichtsrat bindend", unterstreicht das Justizministerium.

Bei den vorgesehenen Angaben über die maximal erreichbare Vergütung "empfiehlt sich eine Einzelangabe", heißt es in dem Papier. Möglich sei aber auch eine Gesamtangabe über das Volumen der Vorstandsgehälter eines Unternehmens. Das Justizministerium verweist ausdrücklich darauf, dass es sich bei dem Vorschlag "nicht um einen gesetzgeberischen Eingriff in die Eigentumsrechte, sondern um eine Stärkung der Eigentumsrechte" handele. Dies werde durch größere Vergütungstransparenz erreicht.

Die vorgesehene Neuregelung sei zudem praxisnah und beeinträchtige nicht die Handlungsfähigkeit der Organe. Mit einer solchen Neuregelung würde überdies die von der EU-Kommission angekündigte Initiative zur Begrenzung der Managergehälter vorweggenommen, wirbt das Ministerium. Denn auch die EU beabsichtige noch in diesem Jahr mit einer Änderung der entsprechenden Richtlinie, der Hauptversammlung hier mehr Rechte einzuräumen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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