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SPD-Arbeitnehmer wollen Koalitionsvereinbarung zur Leiharbeit deutlich verschärfen

Archivmeldung vom 11.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Klaus Barthel Bild: klaus-barthel.de
Klaus Barthel Bild: klaus-barthel.de

Nach Ansicht des Vorsitzenden des SPD-Arbeitnehmerflügels, Klaus Barthel, zeigt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über den Dauereinsatz von Leiharbeitern, wie notwendig eine klare gesetzliche Regelung ist. Die Vereinbarungen mit der Union zur Leiharbeit hält er dafür jedoch für nicht ausreichend. Eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sei nur ein Kompromiss für den Anfang.

"Auch wenn es nicht explizit erwähnt ist, macht eine solche Regelung nur Sinn, wenn sie kontrolliert und sanktionsbewehrt ist. Das halte ich für selbstverständlich", sagte Barthel "Handelsblatt-Online". Dabei müssten auch "Drehtür-Effekte" unterbunden werden. "Ab dem ersten Tag nach 18 Monaten hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet zu gelten", forderte Barthel.

An anderer Stelle betone der Koalitionsvertrag die Notwendigkeit wirksamerer Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt, sagte der SPD-Politiker weiter. "Durch die Stärkung der Betriebsräte im Bereich der Leiharbeit könnten rechtswidrige Praktiken wirksam unterbunden werden", ist Barthel überzeugt und fügte hinzu: "Auch hier ist der Koalitionsvertrag ausbaufähig."

Die BAG-Richter hatten in ihrem Urteil keine Höchstdauer für eine Leiharbeit-Beschäftigung festgelegt. Der Richterspruch in Erfurt stellt nur klar, dass keine Festanstellung zustande kommt, wenn Leiharbeiter länger als "vorübergehend" beschäftigt werden. Ein Dauereinsatz ist eigentlich gesetzeswidrig. Die Richter verweisen aber darauf, dass rechtlich für einen solchen Fall keine Sanktionen vorgesehen sind. Dies obliege dem Gesetzgeber und nicht den Arbeitsgerichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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