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FDP will "Zahlungsmoral-Offensive" der öffentlichen Hand

Archivmeldung vom 18.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Freie Demokratische Partei (FDP)
Freie Demokratische Partei (FDP)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die FDP hat eine Zahlungsmoral-Offensive der öffentlichen Hand gefordert. "Es ist völlig unverständlich, dass Bundesländer und Kommunen umfangreiche Rettungspakete beschließen, um Unternehmen und Arbeitsplätze in der Pandemie-Zeit zu stützen, während Teile der öffentlichen Hand auf der anderen Seite Unternehmen durch Verschleppung von Forderungsausgleich in die Insolvenz treiben", heißt es in einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Fehlverhalten und "vielleicht sogar Fahrlässigkeit" müssten reduziert oder ganz vermieden werden. Ziel sei eine "Zahlungsmoral-Offensive", bei der der Bund vorangehe. Nach Einschätzung der Liberalen führt die Corona-Pandemie zu erheblichen Verzögerungen bei der Bezahlung von Rechnungen privater Auftragnehmer, weil die Krise sich auf die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen auswirkt und es dort zu Verschiebungen der Tätigkeitsschwerpunkte kommt.

"Unternehmen und Wirtschaftsverbände klagen entsprechend verstärkt über eine verschlechterte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber, teilweise werde die Bezahlung fälliger Rechnungen sogar mit Hinweis auf Corona-Hilfsprogramme verzögert", heißt es in dem FDP-Antrag. "Dies gefährdet die Liquidität von Betrieben und Arbeitsplätzen und kann Unternehmen in zusätzliche Notlagen versetzen." Unterdessen sagte FDP-Politiker Manfred Todtenhausen: "Eklatant ist dieses Verhalten besonders in Krisenzeiten wie derzeit, in denen die ausführenden Betriebe in Vorleistung getreten sind und nun besonders unter Liquiditätsengpässen leiden."

Konkret forderte die FDP, alle offenen Rechnungen seit dem 23. März, die nicht offensichtlich unbegründet seien, bis zum 30. Juni 2020 vollständig zu bezahlen. Dies könne im Zweifel auch unter Vorbehalt geschehen. Die Prozesse des Bundes seien dahingehend zu prüfen, wie während der Corona-Pandemie eine schnellere Liquidität für Firmen hergestellt werden könne – zum Beispiel durch Abschlagszahlungen oder mit Einzahlungen auf Treuhänderkonten. Künftig soll nach dem Willen der Liberalen der Rechnungsprüfungsprozess für alle Vertragsparteien nachvollziehbar beschrieben werden. Dabei seien auch verlässliche Fristen festzulegen. Gebe es Klärungsbedarf bei Warenlieferungen, Dienst- oder Bauleistungen, müsse der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen schriftlich darüber informiert werden. Das weitere Vorgehen der Verwaltung müsse dabei festgelegt und eine auskunftsfähige Kontaktperson benannt werden. Dies müsse auch gelten, wenn externe Dienstleister mit der Anbahnung, Abwicklung und Durchführung von Verträgen betraut würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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