Geheime Tarifordnung regelt Bezahlung für Polizei-Spitzel
Archivmeldung vom 22.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlPolizei-Spitzel und Zuträger aus dem kriminellen Milieu werden offenbar nach einer genau festgelegten, als "vertraulich" klassifizierten Honorarordnung des Bundeskriminalamts (BKA) bezahlt.
Die Liste, die stern.de vorliegt, enthält
die Honorarsätze für aufgedeckte Drogengeschäfte, aufgedeckte
Waffengeschäfte sowie aufgedeckte Geldfälschereien. Demnach zahlen
die Strafverfolgungsbehörden ihren "Vertrauenspersonen" (V-Personen)
beispielsweise 1,50 Cent für jeweils fünf Ecstasy-Pillen. 130 Euro
werden laut stern.de für ein verpfiffenes Kilo Haschisch berappt,
1540 Euro für ein Kilo Kokain oder Heroin. Wer ein illegales
Rauschgift-Labor aufdeckt, bekommt zudem eine Sonderprämie "von bis
zu 1 540 Euro". Je höher die Menge des beschlagnahmten Rauschgifts,
desto niedriger fällt der Kilo-Preis aus.
Laut "stern.de" trägt das 25-seitige Papier, das die Honorarsätze
festschreibt, den Titel "Allgemeine Grundsätze zur Bezahlung von
V-Personen und Informanten". Es sei "speziell für den planmäßigen und
zielorientierten Einsatz" entwickelt worden, heißt es. Jenseits
dieser Tarife regelt das Papier eine Vielzahl von teilweise kuriosen
Verfahrensfragen, etwa die Anzeigepflicht des Informanten gegenüber
Arbeits- und Sozialämtern oder dessen Anrecht auf Vorschüsse.
Die sogenannte Tarifordnung spielt derzeit bei einer Klage einer
ehemaligen Vertrauensperson (VP) des Zollfahndungsamtes
Berlin-Brandenburg eine Rolle. Der Mann will die Bundesrepublik
Deutschland gerichtlich zur Zahlung von 49 500 Euro zwingen - 1 500
Euro für jedes der 33 Kilogramm Kokain, die nach einem angeblich von
ihm eingefädelten Scheingeschäft sichergestellt werden konnten. Dabei
beruft er sich auf die Tarifordnung.
Wie stern.de weiter berichtet, wird nicht nur für den Verrat von Drogendeals gezahlt, sondern auch für die Meldung von illegalen Waffen- und Sprengstoff-Geschäften und für die Sicherstellung von Falschgeld - für gefälschte Banknoten im Nennwert von zwei Millionen Euro zum Beispiel kann ein Spitzel bis zu 30 000 Euro kassieren.
Quelle: Pressemitteilung stern.de