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Arbeitsministerin Nahles will Anti-Stress-Gesetz prüfen

Archivmeldung vom 05.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Andrea Nahles 2011
Andrea Nahles 2011

Foto: Flickr: Andrea Nahles
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" eine Anti-Stress-Verordnung auf Bundesebene prüfen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem Blatt: "Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktuell den heutigen Wissensstand systematisch auf, um im Dialog mit Wissenschaft und Praxis zu konkreten Handlungsempfehlungen zu kommen.

Nach Vorlage dieser Handlungsempfehlungen wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen, ob sich daraus hinreichend konkrete Gestaltungsanforderungen ableiten lassen, die in einer Arbeitsschutzverordnung geregelt werden sollten." Derzeit stehe deswegen eine Entscheidung über eine zusätzliche, eigenständige Anti-Stress-Verordnung noch aus.

Der momentane Wissensstand vor allem zu "Ursachen und Wechselwirkungen" reiche aber noch nicht aus, "um daraus Handlungsanforderungen an die Arbeitgeber abzuleiten, die den Ansprüchen an Rechtssicherheit und Durchsetzungsmöglichkeiten gerecht werden", hieß es weiter aus dem Ministerium. Allerdings sei bereits eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz vorgenommen worden, dass psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. "Jeder Arbeitgeber ist beim psychischen Arbeitsschutz in der Pflicht und darf psychische Belastungen nicht anders behandeln als physische Belastungen", sagte die Sprecherin.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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