Schwesig hat Verständnis für Kritik an Abschiebepraxis
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), plädiert zwar selbst für eine härtere Gangart in der Migrationspolitik, hat aber durchaus Verständnis für Kritik an den Abschiebeplänen der Koalition.
Die gebe es auch in den eigenen Reihen - unter anderem deshalb, weil die
derzeitige Abschiebepraxis als ungerecht empfunden werde. Schwesig
glaubt, dass mehr Gerechtigkeit die Akzeptanz für einen härteren
Migrationskurs erhöht.
Dem Nachrichtensender "Welt" sagte
Schwesig: "Natürlich gibt es auch Mitglieder in der SPD, die da
Bauchschmerzen haben. Wir sind eine Volkspartei, es gibt viele Stimmen,
die sagen: Wir müssen Migration stärker steuern und ordnen, dazu gehöre
auch ich. Aber es gibt natürlich auch in unseren Reihen Leute, die
selber Flüchtlinge waren und wissen, wie schwer der Weg ist."
"Es
gibt viele, die sich dort engagieren, und die haben dann auch
Bauchschmerzen. Das muss man aushalten, und da muss man auch ehrlich
sein. Wichtig ist, dass wir es in Deutschland richtig machen. Und
zurzeit haben die Bürger den Eindruck: Die Falschen werden abgeschoben:
die Familie, wo die Eltern längst arbeiten, die Kinder zur Schule gehen,
im Sportverein sind und Deutsch sprechen - und die Straftäter bleiben
hier. Das muss umgedreht werden und deswegen finde ich es richtig, dass
wir bei der Migration verabredet haben, dass Straftäter und Gefährder
abgeschoben werden müssen und bis zur Abschiebung in einen
Abschiebearrest kommen."
Schwesig sagte, dass die neue Koalition
das Gerechtigkeitsthema mit Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien
adressiere. Außerdem werde man dafür sorgen, dass bei ausländischen
Straftätern auf Haftstrafen auch direkt ein Abschiebearrest folgt.
"Wir
haben verabredet, dass das für die schweren Straftäter und Gefährder
auch Bundeszuständigkeit wird, weil: Es ist ja logischerweise für die
Bundesrepublik ein bisschen einfacher, Abschiebungen nach Afghanistan
oder zum Beispiel auch Syrien zu organisieren, als für einen Landkreis
oder ein Land. Das ist das eine. Und das andere ist: Es war bisher nicht
möglich, oder nur unter ganz schwierigen Bedingungen, nach der Haft,
die natürlich Straftäter absitzen müssen, jemanden dann noch in einen
Abschiebearrest zu nehmen. Das ist das eigentliche rechtliche Problem -
und das muss geändert werden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur