Bundeswahlleiterin verteidigt Wahlvorbereitung

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Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat Vorwürfen widersprochen, sie habe die Bundestagswahl schlecht vorbereitet und dadurch Probleme bei der Stimmabgabe hervorgerufen. "Aufgabe der Bundeswahlleiterin ist es, eine ordnungsgemäße Wahl vorzubereiten und auf mögliche Herausforderungen hinzuweisen", sagte Brand dem "Handelsblatt".
"Das habe ich im Vorfeld der Auflösung des Deutschen Bundestages getan."
Das
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte am Dienstag angekündigt, die Wahl
rechtlich überprüfen zu lassen und das Bundesverfassungsgericht
anzurufen. Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,972 Prozent der
Stimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei weist
darauf hin, dass es in den Wochen vor der Wahl von im Ausland lebenden
Deutschen Beschwerden gegeben hatte. Sie hätten ihre Stimme nicht
abgeben können, weil die Briefwahlunterlagen zu spät angekommen seien.
Über
die Gültigkeit der Wahlen entscheiden der Deutsche Bundestag und das
Bundesverfassungsgericht. "Dieser Entscheidung kann ich nicht
vorgreifen", so Bundeswahlleiterin Brand. Sie nannte es "bedauerlich",
dass nicht alle im Ausland lebenden Wahlberechtigten wählen konnten.
"Wie viele Auslandsdeutsche tatsächlich an der Wahl teilgenommen haben,
wissen wir nicht", sagte Brand.
Sie wies jedoch darauf hin, dass
die Fristen für die Briefwahl weitgehend denen der vorgezogenen Neuwahl
von 2005 entsprachen, die das Bundesverfassungsgericht damals für
verfassungsgemäß erklärt hatte. Hinzu kommt, dass es für
Auslandsdeutsche per se keinen rechtlichen Anspruch auf Briefwahl gibt.
Das deutsche Wahlrecht sieht zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe vor: am
Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl, erklärte Brand, dass bei
der Briefwahl nach dem Bundeswahlgesetz die Wähler selbst die
Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs bei der
zuständigen Stelle trügen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur