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Heimkinder-Entschädigung kann bei Hartz-IV-Bezug angerechnet werden - Bundesfamilienministerium plant schnelle Änderung

Archivmeldung vom 25.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Aus dem 120-Millionen-Euro-Fonds für ehemalige Heimkinder fließt vorerst kein Geld. So soll verhindert werden, dass Kommunen früheren Heimkindern, die von Hartz IV oder anderen Transferleistungen leben, die Entschädigung als Einkommen anrechnen. Hanno Schäfer, Sprecher im federführenden Bundesfamilienministerium, sagte dem Westfalen-Blatt (Bielefeld), man wolle den Menschen das Geld jedoch lassen. »Deshalb bemühen wir uns, mit den Kommunen eine Regelung zu finden.« Gelinge das nicht, müsse ein Gesetz beschlossen werden, was aber dauern würde.

Der Bund, die westlichen Bundesländer, die beiden großen christlichen Kirchen, Orden und Wohlfahrsverbände hatten sich 2011 auf den Fonds geeinigt. Er soll frühere Heimkinder aus den alten Bundesländern unter anderem dafür entschädigen, dass sie in Industrie und Landwirtschaft arbeiten mussten, ohne Lohn zu erhalten oder Rentenansprüche zu erwerben. Vorgesehen ist, den Betroffenen für jeden Monat Arbeit eine einmalige Pauschale zwischen 170 und 200 Euro zu zahlen. Das Geld kann seit dem 1. Januar beantragt werden, was bisher aber erst sehr wenige getan Menschen haben.  Zur Begründung sagte Monika Tschapek-Güntner, die Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder, dem Westfalen-Blatt, jeder Antragssteller müsse unterschreiben, dass er keine weiteren Ansprüche stelle. »Damit wird beispielsweise missbrauchten oder traumatisierten Heimkindern die Möglichkeit genommen, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu beantragen.«

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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