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Lammert beklagt Versagen des Bundestags

Archivmeldung vom 16.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat das Versagen des Parlaments bei der vom Verfassungsgericht geforderten Korrektur des Wahlrechts deutlich kritisiert: "Die Situation ist ärgerlich und zweifellos auch peinlich", sagte Lammert der "Süddeutschen Zeitung". Indirekt nahm er damit vor allem die schwarz-gelbe Koalition in Haftung, die über die Mehrheit im Bundestag verfügt, sich aber bislang nicht auf eine Reform des Wahlrechts verständigt hat.

Zuletzt war ein Vorschlag von Experten der Union und der Liberalen am Widerstand der FDP-Fraktion gescheitert. Niemand könne sich damit entschuldigen, man sei vom Handlungsbedarf überrascht worden, sagte der Bundestagspräsident mit Blick auf die von Karlsruhe eingeräumte dreijährige Frist für eine Korrektur, die Ende Juni abläuft.

Lammert räumte ein, dass dem Ansehen des Bundestags Schaden entstehe, wenn der Eindruck erweckt werde, das Parlament halte sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Der Bundestagspräsident wies zugleich Warnungen vor einer "Staatskrise", wie sie jüngst der Grünen-Politiker Jerzy Montag äußerte, als "arg dramatisierend" zurück. Montag hatte kritisiert, wegen des verfassungswidrigen Wahlrechts sei die Möglichkeit vorgezogener Neuwahlen, wie sie zum Beispiel 2005 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) herbeigeführt wurden, nicht gegeben. Lammert versicherte, das Wahlrecht werde rechtzeitig vor den Kandidaten- und Listenaufstellungen für die Bundestagswahl 2013 reformiert. Es gebe keinen Grund zu der Annahme, irgendjemand wolle ernsthaft eine Korrektur verweigern. Alle Beteiligten, auch die Opposition, suchten nach Lösungen, die für die je eigene Partei möglichst wenige Risiken berge. Dies erschwere zwar eine Konsensfindung. "Es wäre aber auch weltfremd zu glauben, dass solche Motive völlig außer Acht gelassen würden", sagte Lammert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 eine Regelung des Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, dass eine Partei im Falle von weniger Stimmen einen Sitz mehr im Parlament erhält oder auch im Falle von mehr Stimmen einen Sitz weniger. Dieses negative Stimmgewicht verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit im Wahlrecht, weil es die Absicht des Wählers bei der Stimmabgabe in ihr Gegenteil verkehre, so das Gericht. Das Problem kann bei der Verrechnung von sogenannten Überhangmandaten auftreten, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimme mehr Direktmandate errungen hat als ihr nach der Sitzverteilung aus dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Das Verfassungsgericht hatte seinerzeit die Bundestagswahl 2005 nicht rückwirkend für ungültig erklärt. Bei einer durch den Tod eines Kandidaten in Dresden notwendig gewordenen Nachwahl wenige Wochen nach der eigentlichen Bundestagswahl war das Problem des negativen Stimmengewichts aufgetreten und hatte wegen des isolierten Wahlvorgangs besondere Aufmerksamkeit erhalten. Für die Mehrheitsverhältnisse hatte es aber keine entscheidende Wirkung. Auch die Wahl 2009 wurde noch nach dem bisherigen Wahlrecht durchgeführt. Das Gericht hatte aber verlangt, bis zum 30. Juni 2011 eine Reform des Wahlrechts zu verabschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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