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Große Koalition plant höhere Diäten und Gesetz gegen Abgeordneten-Bestechung

Archivmeldung vom 10.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Die Große Koalition plant eine Neuregelung von Diäten und Regelungen zur Abgeordnetenbestechung. Zwei Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD zufolge, sollen die Diäten in zwei Schritten um jeweils 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen und der Pensionshöchstsatz auf 65 Prozent sinken, berichtet die "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe). Demnach soll die Abgeordnetenentschädigung ab Juli von 8252 auf 8667 Euro steigen. Das wäre ein Plus von fünf Prozent.

Ab Juli 2015 sollen die Diäten dann um weitere 4,8 Prozent auf das Richtergehalt von 9082 Euro erhöht werden. Ab 2016 sollen die Diäten an die Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes steigen. Von der nächsten Legislaturperiode an soll der Bundestag nur noch jeweils einmal über die Diäten entscheiden. Spätestens drei Monate nach der ersten Sitzung soll das Plenum über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen. Neu eingeführt wird eine Regelung zur Abgeordneten-Bestechung: Bisher macht sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung "verkauft". In Zukunft sollen auch die Bestechung und Bestechlichkeit strafbar sein. Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordert und dafür im Rahmen seines Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornimmt oder unterlässt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können. Nicht als Vorteile sollen in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden gelten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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