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Viele Ausländerbehörden können noch keine Fingerabdrücke überprüfen

Archivmeldung vom 24.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Mehr als 200 Ausländerbehörden und offenbar sämtliche Sozialleistungsbehörden in der Bundesrepublik können bislang keine Fingerabdrücke von Asylsuchenden oder bereits anerkannten Asylbewerbern elektronisch vergleichen. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der "Welt" und der "Nürnberger Nachrichten" mit.

Demnach haben Behörden weiterhin erhebliche Schwierigkeiten, Mehrfachidentitäten und einen möglichen Sozialmissbrauch festzustellen, sofern die Personen vor 2016 eingereist sind. Erst von diesem Jahr an nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel von allen Asylantragsstellern den Fingerabdruck und verglich ihn mit bereits gespeicherten Identitäten. Bereits bei einem Treffen im Februar 2017 hatten die Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verabredet, dass sich Behörden im Bund, auf Landes- sowie kommunaler Ebene besser austauschen sollen, um unter anderem Asylmissbrauch zu vermeiden.

Damals konnten rund 90 Prozent der Ausländerbehörden keine Fingerabdrücke vergleichen. Wie das Innenministerium nun erklärte, waren mit Stand April etwa 40 Prozent der 494 Ausländerbehörden noch immer nicht mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet. Hessen hatte dies den Angaben zufolge bereits selbstständig in die Hand genommen. Ziel sei es, bis zum Sommer alle Ausländerbehörden auszustatten. Mit Blick auf Sozialleistungsbehörden - etwa die Jobcenter - erklärte das Innenministerium, dass geplant sei, die bundesweit rund 1.200 Einrichtungen ab Mitte September mit Geräten zu versorgen, die Fingerabdrücke scannen und vergleichen. Bis Ende 2018 sollen demnach alle Behörden ausgestattet sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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