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Regierung beschließt Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Archivmeldung vom 04.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mund-Nasen-Schutz mit Bindebändern
Mund-Nasen-Schutz mit Bindebändern

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Coronavirus-Epidemie ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung beschlossen. Die Entscheidung sei durch den gemeinsamen Krisenstab des Bundesinnen- und des Bundesgesundheitsministeriums getroffen worden, teilten beide Ministerien am Mittwoch mit.

Eine entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums wurde demnach am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ausnahmen sollen nur unter engen Voraussetzungen möglich sein, unter anderem im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen. Der Krisenstab habe zudem die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung festgestellt, hieß es weiter.

Das Gesundheitsministerium soll diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden beschaffen. In einem weiteren Beschluss empfiehlt das Gremium, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Das betrifft aktuell unter anderem mehrere Bundesbürger in einem Hotel auf Teneriffa. Das Auswärtige Amt habe zudem in den Reisehinweisen aufgenommen, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko bestehe, so die Ministerien weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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