Münchner Gericht öffnet Hofbräukeller für AfD
Archivmeldung vom 12.05.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Münchner Hofbräukeller muss per Gerichtsurteil die geplante Parteiveranstaltung der AfD in seinen Räumen „wie vertraglich zugesichert ermöglichen“, berichtet FOCUS Online.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Zuvor hatte die AfD gegen den Gastro-Betrieb geklagt, weil dieser seine Räumlichkeiten nicht für einen Auftritt von Partei-Chefin Frauke Petry zur Verfügung stellen wollte. Wirt Ricky Steinberg hatte die Veranstaltung mit Verweis auf den Ruf seines Lokals und Sicherheitsbedenken abgesagt.
„Es liegt eine einstweilige Verfügung gegen die Steinberg Gastronomie vor, was letztlich der Hofbräukeller ist", erklärte ein Sprecher des Münchner Landgerichts gegenüber FOCUS Online. Demnach muss der Hofbräukeller der vertraglich zugesicherten Durchführung der Veranstaltung nachkommen.
Zwar kann der Hofbräukeller noch Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen, aus Zeitgründen wird es wohl aber für die am Freitag geplante Veranstaltung schon zu spät sein. Die AfD erwartet rund 420 Teilnehmer."
Quelle: Sputnik (Deutschland)