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Bundesrat bemängelt Dauer des NPD-Verbotsverfahrens

Archivmeldung vom 23.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Im beantragten NPD-Verbotsverfahren reagieren die Prozessvertreter des Bundesrates, die Juristen Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit "zunehmendem Unbehagen" auf die zwischenzeitliche Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht.

Zugleich will man neues Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen: Das geht aus einem Bericht des derzeit federführenden Landes Hessen an die Innenministerkonferenz hervor, über den die "Leipziger Volkszeitung" berichtet. Der Antrag war am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

Zur Verbesserung der Prozessaussichten wurden die Verfassungsschutzbehörden der Länder gebeten, dass die bereits in Karlsruhe eingereichte Materialsammlung "in jedem Falle nochmals fortgeschrieben und aktualisiert" werde. Man gehe aber davon aus, dass sich Karlsruhe "nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen" einlasse, "sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber treffen wird, ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des Verfahrens reicht oder nicht".

Zuletzt hatte der NPD-Prozessvertreter Peter Richter in einem Schreiben vom 4. März 2015 gegenüber den Karlsruher Richtern unter anderem das Prozedere und die Verlässlichkeit beim Rückzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der Partei problematisiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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