Berliner Polizei registrierte seit Januar 88 rechte Straftaten in Neukölln - Hohe Zahl an Propaganda-Delikten
Archivmeldung vom 24.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln setzt sich 2019 fort. Wie aus einer bislang nicht veröffentlichen Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« vorab vorliegt, registrierten die Innenbehörden zwischen dem 29. Januar bis zum 6. September dieses Jahres 88 Fälle in der sogenannten Datenbank Politisch motivierter Kriminalität rechts - »PMK-rechts« mit lokalem Bezug zu Neukölln.
Die Statistik ist allerdings noch nicht abgeschlossen, für das laufende Jahr wurden bislang noch nicht alle Fälle im Rahmen des »Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität« erfasst, erklärte die Innenverwaltung. Auch die Linkspartei-Abgeordnete Anne Helm geht davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen zu den rechtsextremen Angriffen in Neukölln höher liegen dürften. »Uns ist aufgefallen, dass Sachen, die uns bekannt sind, nicht aufgeführt werden«, sagte Helm zu »nd«.
Die Abgeordnete hatte zusammen mit dem Linkspartei-Abgeordneten Niklas Schrader die parlamentarische Anfrage gestellt. Neben mehreren Gewaltvorfällen weist die Statistik auch eine hohe Anzahl von sogenannten Propaganda-Delikten aus. »Man kann von einer Kontinuität ausgehen, weil die Propaganda-Delikte geeignet sind, Reviere abzustecken«, so die Abgeordnete Helm. Trotz der zahlreichen Angriffe mit mutmaßlich rechtem Hintergrund lehnt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Übernahme der Ermittlungen weiter ab. Der oberste Ermittler hat zwar einen sogenannten Beobachtungsvorgang zu dem Komplex eröffnet. Aus der Antwort des Senats geht aber hervor, dass der Generalbundesanwalt derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. »Zudem führte der Generalbundesanwalt mit Bezug auf eine (insbesondere mit dem Bundestag abgestimmten) Linie zum Paragraf 129a Strafgesetzbuch aus, dass hierfür als Taterfolg beziehungsweise -folge Tote und/oder Schwerverletzte oder pogromartige Szenen, die eine überregionale Wirkung erzielen, erforderlich seien«, ließ Karlsruhe laut Senat die Berliner Innenbehörden wissen.
Quelle: neues deutschland (ots)