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Gesichtsverhüllung vor Gericht: Extrawurst für Muslime ist inakzeptabel

Archivmeldung vom 27.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Jung. Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag/AfD-Fraktion im Landtag BRB"
Thomas Jung. Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag/AfD-Fraktion im Landtag BRB"

Bislang ist es nicht grundsätzlich verboten, während einer Gerichtsverhandlung das Gesicht zu verhüllen. Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen nun dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, um Gesichtsverhüllung vor Gericht zu unterbinden. Damit soll ein Beschluss der Justizministerkonferenz umgesetzt werden, den Brandenburg bislang nicht mittrug. Am 21. September wird darüber beraten.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: "Mit dem Prinzip Extrawurst für Muslime muss Schluss sein. Bei einer Aussage vor Gericht muss der Richter jedes Gesicht sehen können, um Mimik und Gestik beurteilen zu können. Das gehört zu unserem christlichen Grundverständnis von Offenheit. Und hierfür sollte sich auch die Brandenburger Landesregierung einsetzen. Was seit Juni 2017 ein Bundesgesetz in der Beamtenschaft und beim Militär regelt, muss auch für den Gerichtssaal gelten. Für alle Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligten muss ein Verhüllungsverbot gelten. Ich fordere von der rot-roten Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen."

Quelle: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (ots)

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