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Bundestags-Gutachten: Dobrindts Maut verstößt gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 23.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nach Einschätzung von Juristen der Bundestagsverwaltung kaum Chancen, sich im Streit um die Pkw-Maut gegen die Brüsseler EU-Kommission durchzusetzen. Die beiden Maut-Gesetze vom vergangenen Juni stellten in ihrer Kombination eine "mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" von Fahrzeughaltern aus anderen EU-Ländern dar, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments in einem aktuellen Gutachten, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet.

Dies verstoße gegen fundamentale Prinzipien der Europäischen Union. Die Stellungnahme stützt die Rechtsauffassung der EU-Kommission, die wegen der Pkw-Maut Mitte vergangenen Monats ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Brüssel hält es für inakzeptabel, dass unterm Strich nur ausländische Autofahrer die Straßenbenutzungsgebühr zahlen sollen.

Verkehrsminister Dobrindt weist die Bedenken der EU-Behörde bisher zurück, legte auf Druck des Kanzleramts die Einführung der Maut dennoch auf Eis.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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