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Verfassungsgericht überprüft SPD-Mitgliedervotum

Archivmeldung vom 06.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Zulässigkeit des geplanten Mitgliedervotums der SPD zu einer großen Koalition. Das bestätigte das Gericht der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". In Karlsruhe liegen derzeit fünf Anträge vor, die sich gegen die Befragung der rund 450.000 SPD-Mitglieder wenden. Einen der Anträge hat das Verfassungsgericht bereits ohne Begründung abgelehnt. Wann es über die anderen entscheidet, ist noch unklar.

Vor vier Jahren hatte das höchste deutsche Gericht das Mitgliedervotum in einem Eilverfahren zugelassen. Dennoch gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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