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Grüne fordern Modernisierung von kirchlichem Arbeitsrecht

Archivmeldung vom 17.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Volker Beck 2010 Bild: Mathias Schindler / de.wikipedia.org
Volker Beck 2010 Bild: Mathias Schindler / de.wikipedia.org

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, appelliert an die Kirchen, ihr Arbeitsrecht zu modernisieren. Es passe nicht in die Zeit und produziere "hartherzige Entscheidungen und Rechtsunsicherheit für Angestellte", schreibt Beck in der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".

In der kommenden Woche entscheidet das Bundesarbeitsgericht über den Fall eines eigentlich unkündbaren Caritas-Pädagogen, der nach seinem Kirchenaustritt entlassen worden war. Beck verweist darauf, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände in den neuen Bundesländern Konfessionslose beschäftigen müssen, um überhaupt arbeiten zu können. Deshalb dürfe ein Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund sein.

Das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, so Beck, stamme "aus einer Zeit, als fast alle Deutschen einer Kirche angehörten, als Homosexualität strafbar war, nichteheliches Zusammenleben als sittenwidrig galt, Ehescheidungen erschwert und selten waren". Heute gelte es, "einen Ausgleich zwischen den Grundrechten der Angestellten und den legitimen Interessen der Kirchen zu finden".

Die neueren Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zeigen nach Becks Ansicht in diese Richtung. Zudem werde die Sozialarbeit der Kirchen weitgehend aus öffentlichen Kassen und Versicherungen bezahlt. Wenn die Kirchen ihre Moralvorstellungen für alle Mitarbeiter verbindlich machten, werde "über kurz oder lang die Frage gestellt, ob die Dominanz der karitativen Einrichtungen konfessioneller Prägung noch zeitgemäß ist".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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