Gysi: Mehr Rechte für Opposition in Verfassung verankern
Archivmeldung vom 21.10.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtLinkenfraktionschef Gregor Gysi plädiert dafür, die Rechte einer kleinen Opposition im Bundestag durch eine Verfassungsänderung zu stärken. Auch wenn die Oppositionsfraktionen, wie jetzt im Falle einer großen Koalition, weniger als 25 Prozent der Abgeordneten stellen, sollen sie gemeinsam die parlamentarischen Instrumente zur Kontrolle der Regierung beschließen können, so Gysi gegenüber der "Ostsee-Zeitung".
Gysi weiter: "Sollte es wirklich zu einer Koalition von Union und SPD kommen, dann müssten die Rechte der kleinen Opposition unbedingt gestärkt werden. Schon deshalb, weil wir es uns nicht vier Jahre lang leisten könnten, ohne die Möglichkeit eines Untersuchungsausschusses, eines Normenkontrollverfahrens, ohne Sondersitzungen auf Antrag der Opposition, ohne öffentliche Anhörungen auszukommen."
Er hoffe in dieser Frage auf die Einsicht bei Union und SPD, sagte Gysi. Linke und Grüne verfügen mit zusammen 127 über etwas mehr als ein Fünftel der 631 Mandate. Das jetzige Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses liegt bei 25 Prozent.
Gysi kündigte außerdem an, seine Fraktion werde auf der konstituierenden Sitzung des Parlaments am 22. Oktober fünf Gesetzanträge einbringen, etwa zur Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohnes, zur Abschaffung des Betreuungsgeldes, zur völligen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe, zur Abschaffung der Rentenkürzung bei Arbeitsunfähigkeit sowie zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bei Arbeitsverträgen. In all diesen Punkten seien sich SPD, Grüne und Linke einig, sagte Gysi.
Quelle: dts Nachrichtenagentur