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Regierungskoalition will ab 2020 kalte Progression abschmelzen

Archivmeldung vom 11.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundeskanzleramt  Bild: ExtremNews
Bundeskanzleramt Bild: ExtremNews

Union und SPD wollen die Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer ab 2020 mit einer Absenkung der kalten Progression verbinden. Dabei soll es nicht zu Steuererhöhungen für einzelne Einkommensgruppen kommen. Das geht aus einem Beschlusspapier von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

"Die notwendigen Änderungen im Tarif werden mit einer Einkommensteuer-Tarifreform verbunden, die mindestens den Abbau der kalten Progression sicherstellt. Dabei darf es nicht zu Steuererhöhungen für einzelne Einkommensgruppen kommen", heißt es in dem Papier, das Scholz und Schäuble am vergangenen Wochenende mit den Parteichefs Sigmar Gabriel und Angela Merkel abgestimmt haben. Das verbleibende Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag soll nach dem Verteilungsschlüssel an Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Strittig ist noch, ob der Bund eine mögliche Belastung durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer ausgleichen kann. Außerdem schlagen Schäuble und Scholz vor, dass der Bund ab 2020 die gesamten Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger sowie das Wohngeld übernimmt. Im Gegenzug sollen die Länder auf Wohnungsbaufördermittel verzichten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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