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Experten bezweifeln Vereinbarkeit der Bankenunion mit dem Grundgesetz

Archivmeldung vom 30.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Experten des Bundesfinanzministeriums haben Zweifel, ob die kürzlich von den EU-Finanzministern beschlossene Bankenunion grundgesetzkonform ist. Die Beamten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) stoßen sich vor allem daran, dass der bislang von deutschen Banken über eine Abgabe finanzierte nationale Abwicklungsfonds auf europäische Ebene überführt werden soll, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Wenn diese Einzahlungen, bislang rund 1,8 Milliarden Euro, ausländischen Banken zugutekämen, dann würden Institute begünstigt, die zu ihrer Rettung wenig bis nichts beigetragen hätten. Für deutsche Häuser bedeute dies fast eine Enteignung. Auch die geplante Höhe der neuen Bankenabgabe birgt nach Einschätzung der Schäuble-Beamten verfassungsrechtliche Risiken. Schon bei der bestehenden nationalen Abgabe sei mit Blick auf deren Höhe das zulässige Maximum ausgereizt.

Nach den Plänen der EU-Finanzminister sollen deutsche Banken zum europäischen Abwicklungsfonds jährlich eine Milliarde Euro beisteuern. Die bisherige nationale Variante bringt nur die Hälfte zusammen. Eine höhere Abgabe verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, heißt es im Bundesfinanzministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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