Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Parteienforscherin nennt Begründung für Nicht-Zulassung der Saar-Grünen "rechtlich überaus zweifelhaft"

Parteienforscherin nennt Begründung für Nicht-Zulassung der Saar-Grünen "rechtlich überaus zweifelhaft"

Archivmeldung vom 07.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses, im Saarland keine Liste der Grünen zur Bundestagswahl zuzulassen, regt sich Kritik in juristischen Fachkreisen. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) erklärte Sophie Schönberger, Direktorin des Instituts für Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf, die Entscheidungen von Landes- und Bundeswahlausschuss seien "rechtlich überaus zweifelhaft".

Klare Regeln lägen dem Ausschluss jedenfalls nicht zugrunde. "Hier scheinen mir sehr allgemeine (rechts-)politische Erwägungen ausschlaggebend gewesen zu sein", sagte Schönberger. Die Juristin hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf inne. Der Konflikt im Saarland wurzele in einer satzungswidrigen Listenaufstellung der grünen Landespartei, erklärte sie. "Dass der Bundesvorstand hier interveniert hat, ist völlig unproblematisch." Die Durchsetzung der Satzung zähle zu seinen Aufgaben.

Schönberger zufolge zeige sich im nun erfolgten Ausschluss ein "problematischer Zuschnitt" der Wahlausschüsse. Diese seien keine Fachbehörden, sondern in erster Linie aus Vertretern der politischen Parteien zusammengesetzt. "Da kann es natürlich theoretisch attraktiv sein, im Zweifelsfall den politischen Gegner auszuschließen", warnte die Professorin.

Besonders problematisch finde sie die Entscheidung im Hinblick darauf, "dass gleichzeitig die AfD-Liste in Bremen zugelassen wurde, obwohl hier ein völlig offenkundiger Rechtsverstoß vorgelegen hat, der Bundeswahlausschuss sich hier also mit allgemeinen politischen Wertungen über den Gesetzgeber hinweggesetzt hat, während er bei den Grünen ohne klare gesetzgeberische Leitlinie aufgrund sehr vager Wertungen die Liste ausgeschlossen hat".

Der Ausschluss der Grünen stelle einen "relativ einmaligen Vorgang" dar. Zwar gebe es Stimmen, die die Pflicht zu Aufstellung einer Frau an der Saar-Spitze für wahlrechtswidrig hielten. Dies sei allerdings seit Jahrzehnten nicht von Wahlausschüssen beanstandet worden. Auch sei oft verkürzt zu lesen, dass das Bundesschiedsgericht einen Teil der Delegierten ausgeschlossen habe. Konkret sei deren Wahl wegen Satzungsverstößen annulliert worden. Sie waren also nicht mehr stimmberechtigt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte sputum in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige