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Urteil: Bundestagswahlrecht verstößt gegen Grundgesetzt

Archivmeldung vom 25.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundeswahlrecht in einem Urteil am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sahen demnach die Chancengleichheit der Parteien als nicht gegeben. Mit dieser Entscheidung muss das Wahlrecht nun noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 erneuert werden.

Geklagt hatten Abgeordnete von SPD und Grünen sowie rund 3.000 Bürger, gegen den Beschluss der schwarz-gelben Koalition. Dabei ging es vorwiegend um die sogenannten Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren. Bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juni hatten die Richter Zweifel an der Regelung aufkommen lassen. "Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht ist das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie", erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der damaligen Verhandlung.

Überhang-Mandate entstehen, wenn eine Partei über die Erst-Stimmen mehr Vertreter in den Bundestag schicken kann als ihr nach den Zweitstimmen zustehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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