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Innenministerium beharrt auf Verbot des muslimischen Hilfsvereins IHH

Archivmeldung vom 21.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Thomas de Maziere Bild: bundesregierung.de
Thomas de Maziere Bild: bundesregierung.de

Das Bundesinnenministerium beharrt auf seinem Verbot des muslimischen Hilfsvereins IHH. Wie der in Berlin erscheinende "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfuhr, hat das Ministerium einen Vergleichsvorschlag des Gerichts jetzt abgelehnt. Der Innenminister wirft dem in Frankfurt am Main ansässigen "Internationalen Humanitären Hilfsorganisation" vor, die radikalislamische Hamas im Gazastreifen zu unterstützen.

Die IHH hatte hingegen bei der Verhandlung in Leipzig Ende Mai argumentiert, im Gazastreifen Waisen und Krankenhäuser stets projektgebunden zu unterstützen; man lehne die Gewalttaten der Hamas ab und kooperiere mit Hamas-Funktionsträgern nur, soweit dies für den humanitären Vereinszweck nötig sei. Die Leipziger Richter hatten vorgeschlagen, dass das Verbot, das der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im Juli vergangenen Jahres verhängt hatte, zunächst ausgesetzt und in drei Jahren aufgehoben werden sollte, falls die IHH in dieser Zeit keine Hilfe mehr in den Palästinensergebieten leiste und dem Innenministerium einmal pro Jahr alle ihre Aus- und Einnahmen offenlege. Dem hatte der Verein, der nach eigenen Angaben nur sechs Prozent seines Spendenaufkommens für den Gazastreifen und die Westbank verwendet, zugestimmt. Nach der Ablehnung des Vergleichs durch die Gegenseite muss nun am Mittwoch das Leipziger Gericht entscheiden. Bei der Verhandlung am 25. Mai hatte sich bereits abgezeichnet, dass die Richter ein Verbot der IHH für nicht akzeptabel hielten.

Quelle: Der Tagesspiegel

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