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Scholz will bei Meldepflicht von Steuertricks Fakten schaffen

Archivmeldung vom 06.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Diese 202. Ausgabe der Steuergesetze kennt natürlich jeder Deutsche und hat sie verstanden - ansonsten würde er sich ja strafbar machen (Symbolbild)
Diese 202. Ausgabe der Steuergesetze kennt natürlich jeder Deutsche und hat sie verstanden - ansonsten würde er sich ja strafbar machen (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will bei der Meldepflicht von Steuertricks Fakten schaffen, notfalls gegen den Widerstand unionsgeführter Bundesländer sowie der Bundestagsfraktionen von Union und FDP. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind seit dem 1. Juli 2020 gesetzlich verpflichtet, anzuzeigen, wenn sie für Kunden grenzüberschreitende Steuersparmodelle entwickeln. An diesem Freitag will Scholz der Branche nun mitteilen, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind.

In einem 72 Seiten umfassende Schreiben "Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern werden laut SZ sowohl die Anwendungsbereiche der Meldepflicht, insbesondere bei welchen Steuerarten sie anfällt, als auch die Art von Gestaltungsmodellen definiert, sowie, wer als Beteiligter oder Vermittler gilt. Die Pflicht soll für alle gängigen Steuerarten (Einkommen, Erbschaft, Gewerbe, Körperschaft, Grunderwerb, Kraftfahrzeug, Versicherung, Grund und Boden, Erbschaft und Schenkung sowie Luftverkehrsteuer) gelten, mit Ausnahme der Kirchensteuer.

Zu typischen grenzüberschreitenden Steuersparmodellen gehören etwa spezielle Firmengründungen im Ausland, besondere Investments oder auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. In dem Schreiben heißt es, die Meldepflicht hänge nicht davon ab, ob der Nutzer die grenzüberschreitende Steuergestaltung tatsächlich umsetze. Es reiche, wenn der Berater einem Mandanten im Beratungsgespräch verschiedene steuerliche Handlungsoptionen gebe, die jeweils als grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzusehen wären. Am Ende sind zudem zahlreiche Ausnahmen von der Meldepflicht aufgeführt. Nicht meldepflichtig sind etwa das Ausschöpfen von Freibeträgen, der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen, Forschungszulagen oder die Übertragung von Anrechten.

Mit der gesetzlich verankerten Anzeigepflicht von Steuersparmodellen löst die Bundesregierung eines ihrer Versprechen ein, die sie nach der Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016 gegeben hatte. Aus den damals von der "Süddeutschen Zeitung" und einem internationalen Journalistennetzwerk veröffentlichen vertraulichen Unterlagen ging hervor, dass über eine Kanzlei in Panama jahrelang mithilfe von verschachtelten Firmenkonstruktionen, Briefkastenfirmen und fragwürdigen Steuersparmodellen Hunderte Milliarden Euro an Steuergeld nicht gezahlt oder verschoben wurden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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