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Geteiltes Echo auf Lammerts Forderung nach Selbstbeschränkung des Bundesverfassungsgerichts

Archivmeldung vom 12.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Die Aufforderung zur politischen Selbstbeschränkung des Bundesverfassungsgerichts von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) unterstützte den Vorstoß: "Verfassungsgerichtliches Wächteramt und demokratisch legitimierte Gestaltung stehen seit jeher in einem Spannungsverhältnis", sagte er der "Bild".

"Keinesfalls ist es in unserem Verfassungsstaat Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sich als Ersatzgesetzgeber zu gerieren. Wenn Norbert Lammert politische Selbstbeschränkung oder Zurückhaltung hinsichtlich politisch zu treffender Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht einfordert, hat er recht. Andererseits ist die Legislative aufgefordert, auch mutig zu entscheiden und nicht unangenehme Probleme stillschweigend mach Karlsruhe zu schieben."

Kritisch äußerte sich Verfassungsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) zu Lammerts Vorstoß: "Die von Lammert in den Raum gestellten Gegenmaßnahmen des Gesetzgebers gegen Karlsruhe sind nicht aktuell und vermutlich auch überzogen." Das Bundesverfassungsgericht habe sich als Hüter der Verfassung hohe Verdienste erworben. Lammert hatte in der Donnerstagausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" das Bundesverfassungsgericht zur politischen "Zurückhaltung" aufgerufen, andernfalls würde sich der Gesetzgeber "womöglich zu wehren suchen", um "ungewollte Rechtsprechung möglichst zuverlässig zu verhindern".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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