Schiewerling/Stegemann: Faire Bedingungen in der Zeitarbeitsbranche
Archivmeldung vom 21.10.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAm heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, sowie der zuständige Berichterstatter Albert Stegemann:
Karl Schiewerling: "Wenige schwarze Schafe beschmutzen das Image der Zeitarbeits-Branche. Mit dem neuen Gesetz wollen wir jetzt flächendeckend einen fairen und geregelten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen. Dazu zählt auch die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten. Wir verhindern Missbrauch und stärken die Branche.
Das ist wichtig, denn Zeitarbeit ist als Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf Auftragslagen zu reagieren und entsprechend zu wirtschaften. Auch für Arbeitnehmer ist Zeitarbeit attraktiv: Hochqualifizierte Fachkräfte können auftragsbezogen arbeiten und Geringqualifizierte bekommen durch Zeitarbeit die Möglichkeit auf einen niedrigschwelligen Jobeinstieg.
Erfreulich ist auch, dass wir die Tarifpartner stärken. Sie dürfen durch flexible Abweichungsmöglichkeiten tarifliche Sondervereinbarungen treffen, die den Bedürfnissen der gelebten Praxis gerecht werden. Diese Regelung stärkt die Zeitarbeit und kommt vor allem auch den Arbeitnehmern zu Gute. Die Tarifpartner können schließlich am besten entscheiden, was für ihre Mitarbeiter sinnvoll ist."
Albert Stegemann: "Als CDU/CSU haben wir uns im parlamentarischen Verfahren vor allem dafür eingesetzt, dass die neuen Regelungen für alle Beteiligten praxistauglich sind. Wir freuen uns daher, dass wir neben den tariflichen Ausgestaltungsmöglichkeiten ein Übergangszeitraum bis zum 1. April 2017 für das Inkrafttreten vereinbaren konnten. Dies gibt Arbeitnehmern und betroffenen Unternehmen sowie den Sozialpartnern Zeit, sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.
Darüber hinaus haben wir klargestellt, dass Verstöße gegen das Gesetz nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geahndet werden müssen. Für rechtschaffende Unternehmen bringt dies Rechtssicherheit, dass im Falle von Anwendungsfehlern nicht sofort unangemessen hohe Sanktionen drohen. Schließlich ist im Gesetz eine Evaluation vorgeschrieben. Somit werden wir die konkreten Auswirkungen zukünftig beobachten."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)