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Bär/Noll: Neues Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht

Archivmeldung vom 16.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Dorothee Bär Bild: bundestag.de
Dorothee Bär Bild: bundestag.de

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll: "Der Schutz unserer Kinder hat für uns oberste Priorität. Tragische Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung haben in der Vergangenheit gezeigt, dass der Kinderschutz in Deutschland Lücken aufweist und dringender Handlungsbedarf besteht."

Noll weiter: "Mit dem Kinderschutzgesetz, das heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, werden diese Schutzlücken geschlossen. Wichtig ist, dass das Gesetz nicht nur auf Intervention baut, sondern ganz klar auch auf präventive Maßnahmen setzt. Der neue Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen gegenüber der jetzigen Situation: Der Einsatz von Familienhebammen wird gestärkt. Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium dafür insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wird dem "Jugendamts-Hopping" endlich Einhalt geboten: Das Gesetz stellt sicher, dass bei einem Umzug der Familie das neue Jugendamt vom bisher zuständigen Jugendamt die notwendigen Informationen bekommt. So wird verhindert, dass Eltern mit ihren Kindern gezielt den Wohnsitz wechseln, um der Betreuung durch die Jugendhilfe zu entgehen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls dürfen außerdem künftig Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Psychologen Informationen an das Jugendamt weitergeben - dies schafft eine längst überfällige Klarheit auf diesem sensiblen Gebiet."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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