Whittaker rechnet nicht mit Einwänden gegen Hartz-IV-Sanktionen
Archivmeldung vom 16.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer CDU-Arbeitsmarktexperte Kai Whittaker rechnet nicht mit größeren Einwänden des Bundesverfassungsgerichts gegen die Sanktionspraxis bei Hartz IV. "Ich bin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen grundsätzlich für verfassungsgemäß erklären und nicht die Axt an die Grundlagen unseres Sozialstaats legen wird", sagte Whittaker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Für eine Leistung muss es auch immer eine Gegenleistung geben."
Whittaker sagte, die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung sei in gleich doppelter Hinsicht eine Frage der Gerechtigkeit. "Zum einen gegenüber den Steuerzahlern, die schließlich die Grundsicherung finanzieren - aber auch gegenüber all denjenigen Arbeitslosen, die sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen und mit den Jobcentern kooperieren", so der CDU-Politiker. "Auch wer einen Arbeitsplatz hat, muss sich an Termine halten."
Quelle: dts Nachrichtenagentur