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Bundestag beschließt Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten

Archivmeldung vom 18.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten am Freitag verabschiedet.

Das Parlament nahm den Gesetzentwurf in einer namentlicher Abstimmung mit 509 Ja-Stimmen gegenüber 138 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen am Freitagmorgen an. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet werden. Im Anschluss an eine Ablehnung des Asylantrags soll der Aufenthalt der Antragsteller in Deutschland schneller beendet werden können. Dadurch soll erreicht werden, dass Deutschland als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv wird. Unberührt davon bleibt der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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